Sie kennen jemanden, der über den Verkauf einer Immobilie nachdenkt? Empfehlen Sie uns weiter – wir freuen uns nicht nur über Ihr Vertrauen, sondern belohnen es auch:
Für jeden qualifizierten Hinweis auf einen Eigentümer, der seine Immobilie anschließend erfolgreich über uns verkauft, erhalten Sie eine attraktive Tippgeber-Provision von bis zu 10.000€.
So kann sich Ihr Tipp lohnen – für alle Beteiligten:
Sie empfehlen unser Maklerunternehmen bei einem verkaufsbereiten Eigentümer und kontaktieren uns mit dem Hinweis auf die Tippgeber-Provision. Anschließend senden wir Ihnen eine schriftliche Tippgeber-Vereinbarung zu und Sie übermitteln uns die Kontaktdaten des Eigentümers.
Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und führen zunächst eine kostenlose, unverbindliche Wertermittlung durch (weitere Informationen finden Sie hier). Sofern uns der Eigentümer anschließend mit der Vermarktung beauftragen möchte, schließen wir einen Makleralleinauftrag ab.
Wir übernehmen für den Eigentümer den gesamten Verkaufsprozess (weitere Informationen finden Sie hier) und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erhalten wir die Maklercourtage.
Sie erhalten die Ihnen zustehende Tippgeber-Provision von bis zu 10.000€.
Ein Tippgeber ist eine Privatperson, die einem Immobilienmakler den Hinweis auf einen Eigentümer gibt, der seine Immobilie verkaufen möchte. Der Tippgeber selbst wird dabei nicht als Makler tätig, sondern stellt lediglich den Kontakt her.
Grundsätzlich sind alle Wohnimmobilien im Großraum München relevant – vom 1-Zimmer-Appartment bis zum großen Mehrfamilienhaus.
Ja. Der Tippgeber darf allerdings nicht selbst Eigentümer, Miteigentümer oder wirtschaftlich Beteiligter an der Immobilie sein.
Unsere Tippgeber-Provision beträgt 15 % der netto vereinnahmten Maklercourtage, maximal 10.000 €.
Rechenbeispiel: Bei einem notariell beurkundeten Verkaufspreis von 500.000€ und einer Maklercourtage von je 3% (Käufer und Verkäufer), beträgt die auszuzahlende Tippgeber-Provision 4.500€.
Ja, zur beidseitigen Transparenz schließen wir zunächst eine schriftliche Tippgeber-Vereinbarung ab. Darin sind Rahmenbedingungen, Provisionshöhe und Laufzeit klar geregelt. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Selbstverständlich. Jeder neue, gültige Tipp kann zu einer weiteren Tippgeber-Provision führen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns. Zunächst schließen wir eine schriftliche Tippgeber-Vereinbarung ab. Anschließend benötigen wir lediglich den Namen und die Kontaktdaten des Eigentümers.
Sie kennen jemand, der über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Jan Marc Siebenlist
Inhaber & Immobilienmakler (IHK)
Betriebswirtschaftslehre (M. Sc.)